Man darf ja auf Wunsch auch die 6 Wochen vor der Geburt arbeiten. Kann man auch sagen man ist dazu bereit nur den Nebenjob (EUR 400,-) weiterhin auszuüben, den sozialversicherungspflichtigen Hauptjob aber nicht? oder muss man sich für beide Jobs,entweder oder entscheiden?
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 12:11