Frage: Nebengewerbe...wie schauts da aus?

Hallo Frau Bader, ich darf mal wieder mit Fragen nerven. Beim Lesen im Forum ist bei mir diese Frage aufgetaucht: Mein Mann und ich betreiben neben unseren Hauptjobs ein kleines Schreib- und Übersetzungsbüro. U. a. mache ich dort die Textverarbeitung und die Übersetzungen. Bei meiner Einstellung habe ich meinen Chef davon in Kenntnis gesetzt und - da er in einem ähnlichen Metier agiert - achte strikt darauf, daß wir uns nicht ins Gehege kommen (auch wenn ich weiß, daß seine Kunden eine günstige Übersetzung suchen, biete ich meine Dienste nicht privat an, sondern über meinen Chef, der natürlich dafür kassiert - und die Arbeiten werden dann ja auch in meiner regulären ArbZ ausgeführt). Ich weiß, daß ich die Genehmigung meines AG benötige, wenn ich im EU woanders arbeiten möchte (im Rahmen der erlaubten Wochenstunden) - aber wie sieht die Sachlage hier aus? Kann er mir verbieten, weiterhin für unsere eigene Firma tätig zu sein (alles ordentlich angemeldet und so)? Und wenn er es erstmal ablehnt - reichen folgende Gegenargumente meinerseits aus?: 1. Ich kann von zu Hause aus arbeiten, d.h. mein Baby wird auf jeden Fall versorgt - für mich besonders wichtig, da ich stillen möchte. 2. Ich bin bereits jetzt mit Wissen des AG für die eigene Firma tätig und es gab diesbezüglich nie Einwände vom AG. 3. Ich kann mir meine Zeit 100% selbst einteilen, d.h. Ausfälle durch Arztbesuche o.ä. fallen garnicht erst an. Wie sie vielleicht mitbekommen haben, ist das Verhältnis zu meinem AG ohnehin stark angespannt und gipfelt derzeit in eine Vorladung zum Med. Dienst auf betreiben des AG. LG und Dank im Voraus Vanessa

Mitglied inaktiv - 22.09.2000, 20:17



Antwort auf: Nebengewerbe...wie schauts da aus?

Liebe Vanessa, haben Sie ihn in Kenntnis gesetzt oder seine Zustimmung erhalten? Das sind Unterschiede! Sie brauchen die Zustimmung, die Ablehnung muß er aber innerhalb von 4 Wochen begründen, wobei er bei Ihnen ja einen Grund hätte. Hat er sein grds. Einverständnis für die Mitbewerber-Tätigkeit gegeben? Was steht dazu im Arbeitsvertrag? Wenn er schon schlecht drauf ist- seine Sie bitte vorsichtig! Wenn Sie Ihre Tätigkeit beim AG wieder aufnehmen wollen, ist er nicht verpflichtet, einem Heimarbeitsplatz zuzustimmen, da das ja ursprünglich vertraglich nicht vereinbart war. Viel Glück, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2000



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