Hallo Frau Bader, ich überlege zur Zeit, ob ich mich mit der Gestaltung von Fotokarten, Collagen... nebenberuflich selbstständig mache um mir noch etwas dazu zu verdienen. Gibt es einen bestimmten Betrag den ich damit verdienen dürfte, ohne das mir dafür Elterngeld gestrichen werden würde oder wie ist dies genau geregelt? Wie sieht es aus, wenn ich mir das Elterngeld über 2 Jahre habe ausbezahlen lassen und verdiene nun im 2ten Jahr etwas dazu - muss ich das dann auch angeben, oder zählt nur das 1. Jahr? Ich würde mich sehr über ihren Rat freuen. Mit freundlichen Grüßen Susi_J
von Susi_J am 27.11.2011, 09:43