Hallo,
ich bin Vollzeit beschäftigt und ab August in Mutterschutz. Nebenberuflich selbstständig gebe ich seit einiger Zeit Yogastunden und mache kleinere Webseitenprojekte. Darf ich das während Mutterschutz und Elternzeit weitermachen? In der Elternzeit hat es soweit ich weiß Auswirkungen auf mein Elterngeld. Wie verhält es sich im Mutterschutz? Wahrscheinlich kann man nicht pauschal sagen, wieviel Zuverdienst sich noch rechnet mit Elterngeld, oder?
von
LdSr321!
am 03.07.2019, 20:21
Antwort auf:
Nebenberuflich selbstständig in Mutterschutz und Elternzeit
Hallo,
1. Sie dürfen weitere Tätigkeiten nur mit Zustimmung des AG ausüben
2. Ansonsten dürfen Sie es weiter machen, es wirkt sich nicht auf das MG aus. Auf das EG werden alle Einkünfte angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2019
Antwort auf:
Nebenberuflich selbstständig in Mutterschutz und Elternzeit
Mutterschutz hat keine Auswirkungen auf deine Nebentätigkeit (und andersherum). Mutterschutz betrifft immer nur angestellte (nichtselbstständige) Tätigkeiten.
In wieweit sich ein Zuverdienst beim Elterngeld lohnt kommt darauf an, wie viel du letztlich bekommst und ob du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus gewählt hast.
von
Dojii
am 04.07.2019, 07:33
Antwort auf:
Nebenberuflich selbstständig in Mutterschutz und Elternzeit
Danke, mein Arbeitgeber weiß Bescheid. Es ist sogar die Frage, ob ich weiterhin ein paar kleine Jobs für ihn mache in meiner Elternzeit. Aber vermutlich rechnet sich das eher nicht, so wie es sich anhört. Könnte ich die Rechnungen erst stellen, wenn ich kein Elterngeld mehr erhalte? Ich habe zwei Jahre Elternzeit und vermutlich werde ich nur ein Jahr Elterngeld beziehen.
von
LdSr321!
am 04.07.2019, 15:05