Frage: nebenberuflich selbständig

Hallo Frau Bader, ich befinde mich z.Z. in Elternzeit und davor habe ich im Aussendienst gearbeitet. Ich hatte damals mündlich den Wunsch geäußert in Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Leider bekam ich ein nein zuhören.Nun habe ich die Möglichkeit in Teilzeit nebenberuflich selbständig zu arbeiten. Wie mache ich das jetzt mit meinen AG? Der Teilzeitjob ist im ganz weitestem Sinne von einem Konkurrenzunternehmen. Soll ich mir von meinem AG schriftlich bestätigen lassen, dass sie mich in Teilzeit nicht beschäftigen wollen, obwohl alle Voraussetzungen stimmen???Ich bin im Moment total überfragt.danke grüße

Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 17:50



Antwort auf: nebenberuflich selbständig

Hallo, Sie dürfen nur mit ausdrückl. Zustimung des AG tätig werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2007



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