Hallo, ich habe noch eine Frage zur nebenberuflichen Selbständigkeit während der Elternzeit. Falls mein AG mir dies genehmigt, möchte ich mich während der Elternzeit nebenberuflich selbständig machen. Wie sieht die Sachlage aus, falls mich mein AG nach der Elternzeit kündigt (wegen Arbeitslosengeldanspruch usw.) wenn ein nebenberufliches Gewerbe auf mich angemeldet ist? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 19.07.2005, 12:00