Frage: Nebekosten

Hallo Frau Bader, Wenn ich zum 01.06. eine neue Wohnung beziehe und mich ummelden, die alte Wohnung aber erst zum 01.07. gekündigt wurde, kann ich dann für den Monat, wo ich die alte Wohnung nicht mehr bewohne, die Nebenkosten streichen und an den Vermieter nur noch die Kaltmiete bezahlen? Mit freundlichem Gruß Jera

Mitglied inaktiv - 14.03.2008, 17:20



Antwort auf: Nebekosten

Hallo, bitte die Hinweise lesen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2008



Antwort auf: Nebekosten

nein, der vermieter wird eine abschlusrechnung erstellen und dir dann anteilig deinen überschuss zurückzahlen. so kenne ich es zumindest. frau bader wird auch nicht antworten, denn das ist keine r-u-b-frage.

Mitglied inaktiv - 15.03.2008, 10:06



Antwort auf: Nebekosten

Hallo, viele Nebenkosten entstehen trotzdem. Z.B. Müll, da kann der Vermieter ja nicht für eien Monat die Mülltonnen abbestellen ;-) Die Anteile für Wasser o.ä. mit Personenschlüssel (kommt auf eure Abrechnung an) soweit nicht verbrauchsabhängig könnte man kürzen, glaube allerdings nicht, dass es gemacht wird. Sonst könnte ich ja auch sagen "Ich bin im Sommer 6 Wochen im Urlaub, kürz mal die NB". Solange Du gemietet hast, musst du auch die NB tragen... LG

Mitglied inaktiv - 15.03.2008, 12:14