Liebe Frau Bader, ich formuliere das jetzt mal so anonym, wie es in den Hinweisen steht. Angenommen, ich hätte einen Sohn, der im Kindergarten von einem verhaltensgestörten Kind derart heftig mit einem Spielzeug ins Gesicht geschlagen worden wäre, dass eine Narbe zurückbleiben wird. 1. Frage: Angenommen, die Narbe könnte in einigen Jahren durch Laser gemildert werden, im Moment aber noch nicht, weil man einen derartigen Eingriff in der Regel bei Kleinkindern nicht durchführt. Besteht dann auch nach Jahren noch ein Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten (Lasern wird manchmal nicht von der Krankenkasse bezahlt) durch die gesetzliche Unfallversicherung? 2. Hätte mein Sohn bei einer solchen Narbe im Gesicht theoretisch eigentlich Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld? Immerhin war bekannt, dass das andere Kind verhaltensgestört ist (wird auch vom Kindergarten selber so bestätigt). Es hat aber trotz vielfacher Verhaltensauffälligkeiten keine besondere Betreuung bekommen, wodurch derartige Übergriffe, die schon mehrfach stattgefunden hatten, erst möglich wurden. Danke für Ihren Rat!
Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 09:55