Frage: Namensrecht

Hallo, wie sieht es überhaupt mit dem Namensrecht aus? Ich lebe in einer langjährigen festen eheähnlichen Beziehung und bin nun ein bißchen schwanger. Jetzt ist die Frage, heiraten ??? - Ich möchte "abgesichert" sein, immerhin habe ich Einbußen in der Rente etc. - Ich möchte mein Nachname nicht aufgeben (ist zugleich auch mein "Künstlername") - Ich habe das gesammte Namensrecht für Unfug, meiner Meinung müßten Söhne nach dem Namen des Vaters und Töchter nach dem Namen der Mutter genannt werden - Wir schaffen das mit dem Heiraten eh nicht mehr vor der Geburt. Nun meine Frage: Wenn das Kind da ist und wir nicht einen Familiennamen haben, bekommt es automatisch meinen Namen? Ist der Vater gleich Vater oder muß er sein Kind bei einer Heirat erst adoptieren? Kann man auch ohne Ehe ein gemeinsames Sorgerecht beantragen? Es ist doch richtig, das unterschiedliche Nachnamen in der Ehe geführt werden können und das sich nur auf einen Nachnamen für die Kinder geeinigt werden muß, oder? Vielen Dank und viele Grüße Steffi

Mitglied inaktiv - 08.03.2004, 05:50



Antwort auf: Namensrecht

Waren bei der Geburt unseres Sohnes noch net verheiratet. Sohn hat den Nachnamen des Vaters erhalten (kann man selbst entscheiden). Wird dann durch eine Namensanerkennung festgelegt/ bestätigt. Vater musste eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, hatte dann Umgangsrecht aber kein Sorgerecht. Nach der Heirat geht das Sorgerecht automatisch auch auf ihn über. Muß sein Kind also net adoptieren. Viel Glück und alles Liebe für Eure baldige kleine Familie! LG Nadine

Mitglied inaktiv - 08.03.2004, 09:21



Antwort auf: Namensrecht

Habs vergessen: Auch ohne Heirat kann der Partner das Sorgerecht bekommen. Müßt nur einen Antrag dafür stellen. Lief bei uns alles über das Standesamt. Haben dort alle nötigen Anträge bekommen.

Mitglied inaktiv - 08.03.2004, 09:36



Antwort auf: Namensrecht

Alles unter der Voraussetzung, daß Ihr vor der geburt nicht mehr heiratet folgende Antworten der Reihe nach: - Abgesichert bist Du in sofern, als daß Du für jedes Kind 3 Jahre das Durchschnittgehalt (ca. 2.000 EUR brutto) als Rentenpunkte gutgeschrieben bekommst. Zudem steht Dir (für mind. 3 Jahre) und dem Kind auch Unterhalt vom Vater zu. - Nachnamen: den kannst Du auch bei einer Heirat dauerhaft behalten. - ausgelassen... - "Automatisch" bekommt das uneheliche Kind den Nachnamen der Mutter. Diesen Automatismus kann man aber auch außer Kraft setzen: Vor der Geburt (würde ich dringend empfehlen!) einen 15-min. Termin beim Jugendamt wahrnehmen und die Vaterschaft anerkennen lassen. Damit kann man dann: - den nachnamen des vater wählen und 7 oder - auch (gleich noch) ein gemeinsames Sorgerecht vereinbaren. - Aoption bei Heirat gibt es nicht mehr. - man muß sich bei Heirat auf einen familiennamen einigen,. den dann alle gmeinsamen Kinder bekommen. Das gilt aber auch für mehrere gemeinsame uneheliche Kinder: der Name, der beim ersten Kind als Nachname gewählt wurde, bekommen auch weiterhin alle gemeinsamen Kinder bei gleicher Sorgerechtskonstellation (schriftliche Auskunft vom Standesamt). Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 08.03.2004, 11:17



Antwort auf: Namensrecht

Hallo, Danke für Eure Tipps... Viele Grüße Steffi

Mitglied inaktiv - 08.03.2004, 15:27



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