Hallo Frau Bader,
ich werde im nächsten Monat erneut heiraten. Nun meine Frage ich habe 2 Kinder aus 1ter Ehe und das alleinige Sorgerecht. Können meine Kinder den neuen Namen ohne Einwilligung vom Vater den Ehenamen annehmen ( nicht adoptieren)?
Danke für ihren Rat.
LG Ria
Mitglied inaktiv - 24.06.2003, 14:09
Antwort auf:
Namensrecht
..richtig, und wenn die Kinder mind. 5 sind, müssen sie auch zustimmen.
Heute ist das übrigens immer schwerer durchzusetzen, weil Patchwork-Familien normal sind.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2003
Antwort auf:
Namensrecht
Hi Ria,
tragen die Kinder den Namen ihres Vaters, dann muss dieser der Namensänderung zustimmen.
Die Zustimmung zur Namensänderung kann dann vom Familiengericht "ersetzt" werden, wenn eine Namensänderung dem Wohle des Kindes dient.
Das ist aber keine Floskel, sondern an strengen Masstäben gebunden.
Es reicht also nicht aus, dass es (optisch) schön aussieht, wenn die neue Familie einen einheitlichen Namen trägt, denn der Name verweist auf die Abstammung und diese Bindung zum getrenntlebenden Elternteil soll nicht einfach durchtrennbar sein.
cu
Mitglied inaktiv - 24.06.2003, 14:33
Antwort auf:
Namensrecht
Hallo nochmal,
ich dachte immer, wenn man das alleinige Sorgerecht hat kan man dann selber darüber entscheiden und braucht keine Zustimmung des Vaters. Ok dann belassen wir das denn whl mal so wie es ist. Vielleicht gibt es ja auch eine möglichkeit einen Doppelnamen zu tragen?
Danke nochmals, lG
Ria
Mitglied inaktiv - 25.06.2003, 09:22