Frage: Namensrecht

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bereits einen Sohn aus erster Ehe der meinen Familiennamen trägt. Nach der Geburt meines zweiten Kindes gaben wir ihm den Nachnamen des Vaters , da wir planten zu heiraten. Der Vater verlies die Famielie aber vorher. Nun trägt das zweitgeborene Kind als einziges einen anderen Namen. Ist es möglich dieses Kind umzubenennen? Viele Grüße Silke

Mitglied inaktiv - 13.05.2003, 21:19



Antwort auf: Namensrecht

Hallo, nein. Angeblich hat es aber mal eine Forumsbesucherin geschafft (rechtl. nicht nachvollziehbar) Allso wenden Sie sich an das Standesamt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2003



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