hallo frau bader,
die tage haben sie bereits meine frage beantwortet, ob mein kind aus 1. ehe den namen des neuen partners annehmen kann. ihre antwort war, dass wenn das kind den namen des vaters trägt, seine zustimmung von nöten ist. mein ex hat bei unserer eheschließung MEINEN nachnamen angenommen; muss er dann trotzdem zustimmen? er heisst ja praktisch so wie wir, nicht wir wie er ;-)
Mitglied inaktiv - 05.04.2007, 16:18
Antwort auf:
namensrecht
Hallo,
heißt der KV denn so? Dann muss der KV zustimmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2007
Antwort auf:
namensrecht
Es ist doch in jedem Fall für das Kind ein Namenswechsel!
Abgesehen davon sollte das gut überlegt sein, das Kind trägt dann schließlich den Nachnamen einer nicht verwandten Person - gibt häufig Schwierigkeiten in der Pubertät.
Mitglied inaktiv - 05.04.2007, 17:55