Frage: Namensgebung!

Ich habe mit dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht. Mein Sohn heißt mit Nachnamen wie ich. Nun wollen mein neuer Freund und ich heiraten und eben beide seinen Namen annehmen. Muss der Kindsvater dem zustimmen!? Wo muss man das dann machen!?

Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 12:41



Antwort auf: Namensgebung!

Hallo, wenn das Kind Ihren Namen hat, nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2009