Frage: Namensfrage

Liebe Frau Bader, darf ich bei einer Neuheirat einen Doppelnamen bestehend aus Ehenamen des Exmannes (auch Name unseres Kindes) und Namen des Neumannes tragen? Oder geht das nicht? Wenn ja, kann man einen der beiden Namen wieder ablegen wenn mein Kind volljährig ist? Ich wollte es in der Kombination neuer Name-Exmann/Name. Danke

Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 19:47



Antwort auf: Namensfrage

Hallo, wenn es Ihr Familienname ist, geht es. Zum Widerruf: Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. Die Erklärung und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden. (http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.html) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2010



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