Hallo,
ich bekomme ich April 2006 mein 2. Kind. Da ich nach seit Juli 2005 nun endlich geschieden bin, möchte ich, dass mein Kind, daas ich im April erwarte den Nachnamen meines Freundes erhält. Heiraten wollen wir aber vorerst nicht. An welche Behöre muss man sich wenden um den Nachnamen gleich nach der Geburt festlegen zu lassen? Und welche Unterlagen werde benötigt, welche Kosten kommen da zusammen?
Vielen Dank.
LG Annett
Mitglied inaktiv - 18.12.2005, 21:22
Antwort auf:
Namensänderung
Hallo,
Anerkennung beim JA, Name beim Standesamt. Kostet nach meinem Wissen nichts.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2005
Antwort auf:
Namensänderung
Dazu muß der (werdende) Vater "nur" die Vaterschaft anerkennen. Dann kann das Kind problemlos seinen nachnamen bekommen.
Ihr braucht: (am besten noch vor der Geburt) einen Termin bei der Beurkundungsstelle des Jugendamtes.
Dazu die beiden Personalausweise (und ggf. den Mutterpass).
Dauer: 15 min.
Kosten 0,- EUR (=nix)
Grundsätzlich erkennen die Standesämter das auch mit kurzer Erklärung nach der Geburt bei Eintragung des Kindes an, aber macht "alles" vorher, dann habt Ihr es hinter Euch :-)
Viele Grüße
Désirée
Meine Kinder trageb beide den nachnamen des Vaters :-)
Mitglied inaktiv - 18.12.2005, 22:07