Hallo Frau Bader, ich habe geheiratet und möchte das meine Tochter jetzt auch den Namen meines Mannes bekommt. Er ist allerdings nicht der leibliche Vater. Dieser will aber nicht, dass sie den Namen bekommt. Nun meine Frage: Kann ich beim Familiengericht einen Antrag stellen das sie den Namen tragen darf und brauche ich dafür einen Anwalt? Es ist so das der Vater sich nicht um meine Tochter kümmert, weder die Besuchzeiten in Anspruch nimmt, noch gibt es sonstige Kontakte von ihm. Meine Tochter möchte gerne den Namen meines jetztigen Mannes annehmen. Ich denke doch, dass ich da eine Chance haben werde. Danke...
Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 17:48