Frage:
Namensänderung des Kindes
Ich habe mich von dem Kindsvater scheiden lassen und bin mit meinem neuen Partner verheiratet!
Ich und unsere Tochter tragen den Namen meines jetzigen Mannes!
Nur mein Sohn hat den Namen des leiblichen Vaters,wo das Problem schon anfängt in der Schule beim Arzt usw wird jedesmal dumm geschaut und gefragt warum denn der Sohn anders als die Mutter und seine Schwester heißt!nun meine frage gibt es Möglichkeiten das er den Namen von mir annehmen kann? Der Kindsvater lehnte es ab ihm ist das drumherum egal!!!
Lg
von
Kmaus81
am 23.02.2012, 12:46
Antwort auf:
Namensänderung des Kindes
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass es der Familienname des KV ist? Dann brauchen Sie seine Zustimmung - das gericht wird diese nur aus wichtigem Grund ersetzen. Heute vertreten die Gerichte primär die Auffassung, dass Patchwork-Familien normal sind und es nichts ungewöhnliches ist, wenn verschiedene Namen getragen werden. Außerdem würde das Kind ja den Namen eines Mannes tragen, mit dem es gar nicht (juristisch) verwandt ist u was schwerlich rückgängig zu machen ist.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2012
Antwort auf:
Namensänderung des Kindes
möglich. Es gab wohl vereinzelt Fälle wo das Gericht anders entschieden hat, da die Kinder sehr litten unter der "Ausgrenzung"
LG
Peeka
von
peekaboo
am 23.02.2012, 12:53
Antwort auf:
Namensänderung des Kindes
Nein, ohne Zustimmung des KV ist das nicht möglich.
Die Unterschrift des Vaters müsste gerichtlich ersetzt werden und dafür muss eine Umbenennung erheblich ! dem Kindeswohl dienen.
Frage Deinen Ex doch mal, ob er mit einem Doppelnamen einverstanden ist für den Junior, oder frage Du selbst nochmal nach, ob Du den Ehenamen hintenanstellen kannst , so dass eine Verbindung da ist zum Sohn.
Im Endeffekt bleibt es das Kind von Dir und deinem Ex.
Trennst Du Dich von Deinem jetzigen Mann, dann hat das Kind einen Namen von einer Person mit der er nichts zu tun hat.
Viel Glück
Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 13:30
Antwort auf:
Namensänderung des Kindes
Ein Doppelname für das Kind ist NICHT möglich, das ist Quatsch.
Lies mal hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
Meine Erfahrung nach ist es wirklich schwer, das "zum Wohl des Kindes" zu beweisen. Die von dir angeführten Argumente reichen dafür idR nicht aus.
Da ich in einer eben solchen Situation bin möchte ich zu bedenken geben, dass Du vielleicht auch viel eher ein Problem damit hast als Dein Kind, kann das sein? Dein Problem würde ich nicht damit lösen wollen, den Kindsnamen zu ändern. Es ist ein Stück Identität Deines Kindes, dass Du ihm nehmen möchtest. Ich habe auch lange gebraucht das selbst so zu sehen.
Grüße!
von
fenja2003
am 24.02.2012, 08:11
Antwort auf:
Namensänderung des Kindes
Sorry, aber ich mag dieses Wort nicht, ist unhöflich.
Bitte sei so gut und lese folgenden Ausschnitt aus dem von Dir zitierten Link :
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen;
Umgangssprachlich nennt sich das dann Doppelname !
Schönes Wochenende
Mitglied inaktiv - 24.02.2012, 09:11
Antwort auf:
Namensänderung des Kindes
Das bedeutet aber, dass die Eltern bzw Elterteil und neuer Ehrgatte einen Doppelnamen führen duerfen, nicht das Kind!
von
Lina_100
am 24.02.2012, 09:20
Antwort auf:
Namensänderung des Kindes
Nein, in der Konstellation darf nur einer einen Doppelnamen führen.
In dem genannten Link von Fenja geht es ja auch nur um das Kind.
Ich habe daraus nur zitiert.
Hatten bei unserer Hochzeit selbst die Frage und nach langem Überlegen wollten Sohn und ich dann einen Doppelnamen mit dem Namen meines Mannes.
Ging nicht, entweder Sohn oder ich.
Im Endeffekt hat nun mein Mann einen Doppelnamen :-)
Mitglied inaktiv - 24.02.2012, 09:25