Hallo Frau Bader,
ich habe gerade Ihren Kommentar gelesen. Ich bin sehr schockiert dass Sie so eine Meinung haben.
Ich bin in Bedrängnis und suche einen Rat von Ihnen nicht Kritik. Für mich ist es schwer zu verstehen dass jemand so wie Sie eine Anwältin so hart damit umgeht.
Gibt es keine Möglichkeit dass meine Kinder den Familien Namen annehmen können? Selbst mit einer Anwältin nicht ???
Meine Anwältin hat mir da mehr Mut gemacht. Natürlich kostet das Geld aber es muss doch einen Weg geben. Weil wenn die Kinder meine Namen tragen würde es besser gehandhabt werden falls er versucht durch ein Besuch mit den Kindern ohne mich das Land zu verlassen. Er würde ehr gestoppt werden als wenn er versuchen würde mit dem gemeinsamen Familien Namen außer Landes zu flüchten. Es geht um das Wohlergehen meiner Kinder. Und das steht ja auch im Vordergrund. Finden sie nicht.
Hochachtungsvoll
ua39
von
UA39
am 10.09.2013, 12:42
Antwort auf:
Namensänderung bräuchte Rat
Frau Bader kann nur das geltende Gesetz nennen. Und das deutsche Namensrecht ist sehr restriktiv.
Wenn deine Anwältin dir da Mut gemacht hat, dann kann sie sicher auch einen Weg zeigen, wie diese Namensänderung erfolgen soll. Mir fällt da nämlich keiner ein bei der geltenden Rechtslage und gegen den Willen des Namengebers.
Auf meine Tipps unten bist du nicht eingegangen.
Wenn du die Ausweise bzw. Pässe der Kinder hast, dann wird er keine Möglichkeiten haben, die Kinder aus Deutschland auszufliegen, denn ohne Pass/Ausweis werden die Kinder nicht eingecheckt. Du kannst die Kinder vorsorglich bei den Fluggesellschaften als potenzielle Entführungsopfer listen lassen.
Innerhalb der Schengen-Staaten kann man natürlich auch ohne Ausweis reisen, da würde dir die Namensänderung gar nichts nützen.
von
Pamo
am 10.09.2013, 13:04
Antwort auf:
Namensänderung bräuchte Rat
Mehr als scheitern kann ja nicht passieren.
Deine Gründe sind keine wirklichen.
Wieso sollte ein Vater der seine Kinder nicht einmal besucht sie entführen?
Das verhindert auch ein Name nicht.
War er denn einverstanden mit dem Umzug ? Sonst hast Du sie nämlich entführt, wenn bisher auch ohne Folgen.
Wenn er wollte könnte er umfangreichen Umgang einklagen, den Du auch noch mitfinanzieren müsstest.
Also, an Deiner Stelle würde ich nix machen was ihn an seine durchsetzbaren Rechte erinnert.
Du hast dem Namen zugestimmt, es ist seit Geburt der Familienname Deiner Kinder.
von
Sternenschnuppe
am 10.09.2013, 13:22