Hallo, mein Lebensgefährte hat sich am Samstag von mir getrennt. Nun hat unsere Tochter (4Jahre) nach der Geburt, den Nachnamen meines Freundes angenommen. Gibt es eine Möglichkeit, das meine Kleine wieder den Nachnamen von mir bekommt? Desweiteren geht es um Unterhalt für Lisa. Wo bekommt man Auskunft über die Höhe und was für Ansprüche hat man nach der Trennung als Frau? Muß er an mich auch Unterhalt zahlen? Wir sind seit 8 Jahren zusammen und ich arbeite 30 Stunden ind er Woche. Vielleicht können Sie mir weiter helfen. Ich weiß imMoment gar nichts. LG Katrin und Lisa
Mitglied inaktiv - 27.09.2007, 21:58
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Hallo,
1. Name: einer Namensänderung muss er zustimmen, es sei denn, das Gericht ersetzt die Zustimmung
2. Sorgerecht: das gemeinsame Sorgerecht bleibt
3. Wegen dem Unterhalt sollten Sie sich an einen Kollegen vor Ort wenden. Nur der kann individuell den Unterhalt berechnen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2007
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Nein, eine Ändewrung des Namen sist nicht möglich.
Warum aucvh nicht? Er wird ja schließlich ihr Vater bleiben...
www.mein-recht.de gibt eine Übersicht über Unterhalt.
Derzeit wirst Du nur Unterhalt für das Kind bekommen. Wie hoch hängt von Einkommen des Vaters ab.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 27.09.2007, 22:38
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Hy Desiree,
weil man nur Unannehmlichkeiten damit hat??? Ich muß immer einen Nachweis dabei haben, das Lisa meine Tochter ist. Wir hatten das letztes Jahr am Flughafen denn sie wollten meine Tochter nicht ins Ausland lassen. Außerdem müßte ich für jedes Ding (z.B. Sparbucheröffnung usw.) eine Unterschrift holen und das ist bei einer Entfernung von knapp 600km ein bischen umständlich. LG Katrin ind Lisa
Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 10:36
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wenn ihr gemeinsames sorgerecht habt, mußt du das aber auch, wenn sie deinen namen hat...
ansonsten glaube ich, brauchst du auf jeden fall seine einwilligung zur änderung.
Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 11:04
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Ich bin schon mehrmals mit meinen Kindern (die denNamen des vaters tragen) in den Urlaub geflogen, sogar in asiatische und islamische Länder und niemand wollte was von mir!
Außerdem dokumentiert eine Geburtsurkunde doch, daß Du die Mutter bist.
Zu den Unterschriften:
Auch wenn das Kind deinen Namen tragen würde, wird der Aufwand nicht weniger!
Besteht gemeinsames Sorgerecht?
Tja, dann wirst Du so oder so immer die Unterschrift das Vaters brauchen, da hilft auch ein anderer Name nichts :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 11:15
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Nein es besteht kein gemeinsames Sorgerecht.
Mitglied inaktiv - 02.10.2007, 10:58