Frage: Nämensänderung

Hallo Frau Bader, Wir waren vor der Geburt unseres Kindes auf dem Standesamt und haben dort die Vaterschaftsanerkennung gemacht. Weiterhin hatten wir vor dem Kind den Namen des Vaters zu geben. Die Standesbeamtin klärte und bezüglich der Namensänderung auf, jedoch was danach kam anscheinend nicht richtig. Sie sagte "der Name des Kindes kann jederzeit geändert werden, es bedarf nur der Unterschrift des Vaters hierzu. Quasi das er der Änderung wieder zu stimmt. Wir haben sodann die Namensänderung unterschrieben und haben im Anschluss die Aufklärung auf einen kopierten Blatt bekommen. Da war aber bereits die Unterschrift schon geleistet. Nun waren wir daheim angekommen und ich habe mir die Unterlagen durchgelesen. Da stand aber nicht bezüglich der Änderung aber nicht drin was die Standesbeamtin sagte. Den nächsten Tag habe ich die Standesbeamtin angerufen. Sie bestritt ihre Aussagen bezüglich der Aufklärung obwohl mein Freund und ich dies beide gehört haben. Was kann ich nun machen? Wir möchten beide das das Kind meinen Namen wieder bekommt.

von 0Julia0 am 17.03.2015, 16:13



Antwort auf: Nämensänderung

Hallo, das werden Sie nicht beweisen können. Ärgerlich. Aber da ist wenig zu machen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2015



Antwort auf: Nämensänderung

Ist das Kind nun geboren oder nicht ? Vor der Geburt kann man sowas gar nicht machen mit der Namensgebung. Wenn der Vater zustimmt kann es geändert werden, aber seid ihr denn nun sicher welcher Name es werden soll ?

von Sternenschnuppe am 17.03.2015, 16:26



Antwort auf: Nämensänderung

Doch, wir haben die Namensgebung vor der Geburt gemacht. Ich sahs hochschwanger bei der Standesbeamtin und wir hatten den Namen des Vaters gegeben da die Option noch Bestand laut Aufklärung das man den Namen der Mutter geben kann wenn Vater zustimmt. Kind ist schon geboren.

von 0Julia0 am 17.03.2015, 17:40