nächtliches Abeschließen der vorderen Haustür...ist das erlaubt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nächtliches Abeschließen der vorderen Haustür...ist das erlaubt?

Hallo Frau Bader! Vielleicht wissen Sie Antwort auf meine Frage. Bei uns soll, laut einem Aushang im Treppenhaus die Eingangstür ab 22 Uhr abgeschlossen werden. Jetzt ereignete sich hier (6-Familien-Haus) folgendes. Der Kleine der direkten Nachbarsfamilie hatte nachts einen Kruppanfall. Die Nachbarin hatte ihren Sohnemann dann eingepackt und wollte ins KH rüber, hatte aber in der ganzen Aufregung ihre Schlüssel vergessen. Prompt stand sie dann vor der verschlossenen Eingangstür und kam weder raus, noch wieder in ihre eigene Wohnung. daraufhin blieb ihr nichts anderes übrig, bei uns zu klingeln und mein Mann hat sie dann rüber ins KH gefahren...das ganze fand nachts um 4 Uhr statt. Ich finde diese ganze Geschichte mit der Eingangstüre sowieso recht bescheuert und habe selber noch nie abends abgeschlossen, aber jetzt komme ich echt ins Grübeln, ob es überhaupt erlaubt ist, nachts die vordere Haustüre abzuschließen. Was wäre denn, wenn es brennt und in Panik vergißt man, die Schlüssel mitzunehmen und man kommt nicht mehr raus? Wie ist das rechtlich geregelt, oder wo könnte man mal nachfragen? Ordnungsamt, Feuerwehr? LG Ilka

Mitglied inaktiv - 20.08.2003, 11:11



Antwort auf: nächtliches Abeschließen der vorderen Haustür...ist das erlaubt?

Hallo, fragen Sie doch mal bei der Feuerwehr. Ich denke, dass ist üblich und nicht zu beanstanden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2003