Nachweis über Wiedereinstieg nach Elternzeit für Kita

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachweis über Wiedereinstieg nach Elternzeit für Kita

Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich in Elternzeit. Diese endet mit den zweiten Geburtstag unseres Kindes. Die Stadt benötigt nun von mir einen Nachweis über meinen Wiedereinstieg bei meinem Arbeitgeber, so dass klar ist, dass ich mein Arbeitsverhältnis wiederaufnehme und wir somit Anspruch auf einen U3 Platz haben. Die Stadt hat keine Vorlage o.ä. an der ich mich orientieren kann, daher meine Frage, was inhaltlich in dem Nachweis aufgeführt werden sollte. Vielen Dank für eine Rückmeldung

von Kuschel2014 am 17.01.2019, 14:30



Antwort auf: Nachweis über Wiedereinstieg nach Elternzeit für Kita

Hallo, der Ag soll bescheinigen, wann Sie genau arbeiten - ich würde jeden Wochentag aufführen und eben die Arbeitszeiten angeben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2019



Antwort auf: Nachweis über Wiedereinstieg nach Elternzeit für Kita

Manche wollen lediglich die Anzahl der Wochenarbeitsstunden, andere wieder Anzahl Stunden pro Tag bzw. von wann bis wann. Es geht ja auch darum, ob du einen Halbtagsplatz oder Vollzeitplatz benötigst.

von cube am 17.01.2019, 14:41



Antwort auf: Nachweis über Wiedereinstieg nach Elternzeit für Kita

Hallo, es reicht doch ein kurzes schreiben in dem zb folgendes steht: Hiermit bestätigen wir, dass Frau xyz ab dem (Datum) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von (std) von mo-fr bei uns angestellt/beschäftigt ist... Das müsste doch reichen?!? Grüssle Marijana

von marijanam79 am 17.01.2019, 21:03



Antwort auf: Nachweis über Wiedereinstieg nach Elternzeit für Kita

Kommt drauf an: arbeite ich nur 20 Std in der Woche, die aber von 10-14 Uhr, brauch ich trotzdem einen Ganztagsplatz. Gebe ich jetzt nur an "20 Std" bekomme ich vermutlich aber einen Halbtags-Platz von früh bis 12.30 Uhr. Es kommt also auch ein bisschen darauf an, was ich für einen Platz benötige. Bei Vollzeit kein ding "arbeite mit 38 Std" reicht - da ist ja alles klar. Bei TZ würde ich aufpassen, was ich schreibe oder formuliere, um mir nicht selbst ins Knie zu schießen. Vor allen Dingen, wenn ich vorhabe, später mal mehr zu arbeiten und dann auch mehr Stunden brauche. Oder aber mein Arbeitsvertrag die Möglichkeit andere Schichten als jetzt aktuell mündlich vereinbart beinhaltet.

von cube am 18.01.2019, 09:31



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