Sehr geehrte Frau Bader, momentan arbeite ich in einem Teilzeitverhältnis, welches laut Vertrag eine Drei-Tage-Woche mit 24 Stunden Arbeitszeit beinhaltet. Allerdings bin ich in den letzten drei Monaten vor der Schwangerschaft durchschnittlich weit über diese Arbeitszeit gekommen und habe zusätzlich einen Nachtzuschlag bekommen, welcher allerdings nicht in meinem Vertrag geregelt ist. Nun meine Frage an Sie, steht mir nun der durchschnittliche Lohn der letzten 3 Monate vor der SSW zu (samt Zuschläge) oder habe ich nur ein Recht auf die vertraglich festgehalten 24 Std die Woche? Da ich gelesen habe, das Schwangere keine finanziellen Nachteile haben dürfen und Nachtarbeit nun ja nicht mehr erlaubt ist (bzw. nur noch bis 22 Uhr) und davor immer nur Nachts gearbeitet worden ist. Mit freundlichen Grüßen Lyla
von Lyla86 am 03.12.2018, 23:00