Frage: Nachtrag

Guten Tag, Bin momentan noch bis Juni2020 in Elternzeit,jedoch wieder Schwanger und voraussichtlich ab Mai 2020 im Mutterschutz. Durch die Corona-Pandemie möchte der Arveitgeber ab April Kurzarbeit beantragen,diese habe ich von einer Kollegin erfahren die einen Schreiben erhalten haben ich jedoch nicht ?! Hat es irgendwelchen Einfluss auf meinen Mutterschaftsgeld ? Bekomme ich trotzdem die vollen Bezüge wie vor meiner ersten Schwangerschaft ? Bekomme ich trotzdem einen Arbeitgeberzuschuss? Auch wenn ich mit Kind 1 momentan in Elternzeit bin ? Habe meine Elternzeit vorzeitig zum. Beginn des neuen Mutterschutzes beendet. Vielen Dank

von Sinooo am 30.03.2020, 12:11



Antwort auf: Nachtrag

s.u.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2020



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