Frage: Nachtrag!

hallo, naja, landeserziehungsgeld gibts nur 9 monate und die sind am 4,07.2004 rum! und ab da soll ich keine sozialhilfe mehr kriegen! zu hause bleiben kann ich ja, nur laut der bearbeiterin beim sozi, krieg ich kein sozialhilfe mehr! aber wovon sollen wir dann leben? das ist mir unklar! also bin ich ja gezwungen, die elternzeit abzubrechen... oder wie jetzt? danke für ihre schnelle antwort! viele grüße celina2

Mitglied inaktiv - 03.06.2004, 17:23



Antwort auf: Nachtrag!

Hallo, auf einer staatlichen Seite gefunden: Grundsätzlich gilt, wer arbeitsfähig ist, muss seine Arbeitskraft einsetzen. Allerdings ist die Arbeitspflicht eingeschränkt, wenn Sie hierzu z. B. wegen Schwangerschaft körperlich nicht in der Lage sind. Eine Erwerbstätigkeit ist Ihnen ferner nicht zuzumuten, soweit dadurch die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren gefährdet wäre. Bei einem Kind über drei Jahren ist eine Erwerbstätigkeit (in der Regel eine Halbtagsbeschäftigung) nur dann zumutbar, falls ein Kindergartenplatz tatsächlich auch zur Verfügung steht bzw. eine andere Betreuung des Kindes möglich ist. Das Sozialamt unterstützt Sie in Ihren Bemühungen, möglichst bald (nach Ablauf des Erziehungsurlaubs) wieder unabhängig von Sozialhilfe leben zu können. Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, der Abschluss von Zeitarbeitsverträgen und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen fördern die Erstaufnahme oder Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Die Sachbearbeiter bieten hierzu Beratung an. (siehe http://www.schwanger-in-bayern.de/finan/hlu4.htm) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2004



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