Frage:
Nachtrag zum einschulungskorridor
Hallo Frau Bader, vielen Dank Ihre Antwort zu meiner Frage zum einschulungskorridor. Ich habe so etwas schon befürchtet. Bei uns in Bayern hängt es sehr stark von der jeweiligen Schule ab, ob eine Rückstellung problemlos möglich ist oder mit Kampf verbunden ist. Die grundschule in unserem Ort ist sehr klein Und ganz oft kommt es auf das einzelne Kind an, ob eine Klasse gebildet werden kann. Deshalb ist Rückstellung eher schwierig. Wir bräuchten also schon den einschulungskorridor. Haben wir denn die Möglichkeit, im Nachhinein gegen die Einschulung vorzugehen,falls das Gesetz sagen wir dann erst im Juni verabschiedet wird und unser Sohn aber im März bereits eingeschult wurde?denn der Gesetzesentwurf beinhaltet ja nun schon das kommende Schuljahr 2019/20. Dann können wir doch gegen den verwaltungsakt der Einschulung Klage einlegen,oder?
Vielen Dank schon im voraus!!
von
Mercedes22
am 11.01.2019, 09:59
Antwort auf:
Nachtrag zum einschulungskorridor
Hallo,
das kommt darauf an, was im Gesetz steht zum Geltungszeitpunkt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2019
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Nachtrag zum einschulungskorridor
Die eigentlich Frage kann ich dir nicht sicher beantworten, deshalb lass ich´s.
Aber habt ihr auch daran gedacht, dass euer Kind dann kurzfristig wieder einen Platz im KiGa bekommen müsste? Oder könntet ihr ihn im Zweifelsfall auch 1 Jahr zu Hause betreuen?
Denn einen Anspruch auf KiGa-Platz nur auf euren Wunsch in wird es sicher nicht automatisch geben. Da müsste die Einschulung schon auf Grund gravierender Dinge rückgängig gemacht werden müssen (Förderbedarf etc).
von
cube
am 11.01.2019, 12:38
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Nachtrag zum einschulungskorridor
Seit wann wird schon im März eingeschult? Da finden doch höchstens die Untersuchungen statt. Einschulung selbst ist doch immer erst im August/September. Im schlechtesten Fall müsst ihr also die Untersuchungen unnötig jetzt schon machen lassen. Wobei die ja auch dazu dienen festzustellen ob das Kind schulreif ist, ist es das 100% nicht, dürfte da doch nichts negatives zu erwarten sein.
Weit gravierender empfinde ich das Problem mit dem KiGa-Platz. Da würde ich jetzt schon mit denen eng im Gespräch bleiben das die auch den Platz freihalten bis nach den Untersuchungen. Blöde ist es vor allen auch für das Kind wenn es jetzt schon am Vorschulprogramm mitmacht und dann gesagt bekommt, ätschie kommst doch nicht in die Schule.
Wir waren auch am überlegen wegen Rückstellung, hier wäre es dann kurzfristig durch eine Gesetzesänderung möglich gewesen. Haben uns aber dagegen entschieden und es bisher nicht bereut. Trotz Förderungen und einigen mehr, zeigt sich jetzt wie gut die Wahl zur Einschulung war, Kind geht jetzt zwar auf eine Förderschule für Sprache, aber die Fortschritte im letzten halben Jahr wären im KiGa unmöglich gewesen. Auf allen Bereichen.
von
Felica
am 11.01.2019, 13:15
Antwort auf:
Nachtrag zum einschulungskorridor
Unser Kindergarten hält uns den Platz frei, bis alles entschieden ist. Die kriegen den Platz notfalls auch noch im Sommer
Voll,es gibt eine lange Warteliste.
Und unser Sohn will noch im Kindergarten bleiben, weil sein bester Freund auch bleibt und weil er es satt hat, immer der kleinste und jüngste zu sein:-)
von
Mercedes22
am 12.01.2019, 18:22
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Nachtrag zum einschulungskorridor
Hast du mal im Schulrecht eures BL´s nachgeschaut, was da bzgl. Rückgängigmachung einer bereits erfolgten Anmeldung zur Schule steht? Ich könnte mir gut vorstellen, dass sowas eben BL-spezifisch geregelt ist.
von
cube
am 14.01.2019, 10:22
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Nachtrag zum einschulungskorridor
Ich hab mal nachgelesen:
Abmelden/Austritt geht.
Dem gegenüber steht natürlich die Schulpflicht.
Der Austritt ist also nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Allerdings würde in eurem Fall ja ab dem Moment, in dem das Gesetzt durch ist, für euer Kind ja zunächst einmal mehr keine Schulpflicht bestehen, da es kein Muss-Kind mehr wäre und auch noch gar nicht eingeschult.
Kannst du selber auch nachlesen in der BaySchO.
Hieße für mich: ist das Gesetz durch, meldet ihr wieder ab - der KiGa-Platz ist ja wohl gesichert.
Aber: kommt das Gesetz nicht durch oder nicht rechtzeitig, muss euer Kind bleiben.
Es bleibt also nach wie vor das Risiko, dass ihr evt. ohne Rückstellung eben doch einschulen müsst. Ich kenne nicht viele Gesetzesvorlagen, die tatsächlich gemäß Terminplanung wirklich verabschiedet wurden.
von
cube
am 14.01.2019, 10:43
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Nachtrag zum einschulungskorridor
Wow vielen Dank!!!
Dann kämpfen wir jetzt Mal für eine Rückstellung. Und wenn das nicht klappt, melden wir unseren Sohn wieder von der Schule ab, sobald das Gesetz durch ist und noch genug Zeit bleibt. Ich hoffe ja, dass die Schule fair
Ist und die Rückstellung erlaubt mit
Blick auf die Gesetzesänderung...
von
Mercedes22
am 14.01.2019, 22:09