Frage: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Hallo Frau Bader, vielen Dank nochmal für Ihre Antwort. ich bin während der ez zum 2.kind schwanger. Habe auch die alte ez beendet, neuer mutterschutz ist 18.02.2013 gewesen. Bei meinem ersten kind habe ich mit steuerklasse 4 ca. 1227euro 6wochen vor entbindung vom ag erhalten und 1624euro nach der entbindung. Habe heute ein schreiben vom ag erhalten das ich jetzt für das 2.kind ca. 500euro für die 6wochen krieg mit steuerklasse 5. Kann das wirklich sein? Habe meinem AG heute auch geschrieben, dass in der Berechnung etwas nicht richtig ist. Ich muss ja denselben Betrag wie damals bei meinem ersten Kind kriegen. Was kann ich tun, falls der AG das doch nicht zahlt? Welche Rechte habe ich?? Über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen. Heute erhielt ich folgende Antwort vom AG: ich habe das fiktive Brutto-Gehalt genommen, das Sie im Nov 2012 – Jan 2013 gehabt hätten: 3.467,99 EUR (= altes Gehalt zzgl. zwischenzeitliche Tariferhöhungen). Von diesem Gehalt habe ich Ihr Netto-Gehalt errechnet. Da wir die Steuerkarte mit Steuerklasse 5 vorliegen haben, müssen wir diese auch zu Grunde legen! Die hätten wir ja auch abgerechnet, wenn Sie diese letzten 3 Monate gearbeitet hätten. Zu einer anderen Berechnung hätten wir eine geänderte Steuerkarte benötigt. Der unten genannte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Achtung das ist kein „Gehalt“) basierte auch auf den alten Steuerdaten. Ist das rechtens?? Kann ich im Nachhinein die Steuerkarte noch ändern lassen? Oder wirkt sich das nicht mehr aus? Sozusagen "Pech" gehabt??? Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antworten :)

von meleknur12 am 28.02.2013, 10:19



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Die Frage welche sich mir stellen würde, hast du denn die Steuergruppe gewechselt? Und warum?

Mitglied inaktiv - 28.02.2013, 12:23



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

hallo, ich habe meine steuerklasse ändern lassen damals als ich in elternzeit (1.Kind) gegangen bin. habe ja seitdem nicht mehr gearbeitet nach meiner 1. entbindung (2010). kann das wirklich sooooo viel ausmachen? ich müsste ja dasselbe geld wie damals bekommen als ich in mutterschaft "gegangen" bin.

von meleknur12 am 28.02.2013, 12:35



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

hallo du bekommst ja das selber nur halt auf lsk 5, ich glaube nicht das man dies jetzt noch ändern kann.

von CKEL0410 am 28.02.2013, 13:24



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Kann das aber wirklich soviel ausmachen? Damals vor entbindung 1624euro und jetzt nur 545euro?!

von meleknur12 am 28.02.2013, 13:27



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Hmm, also 500€ im Vergleich zu 1227€ finde ich auch extrem. Das kann NICHT allein mit der Änderung von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 5 zu tun haben. Steuerklasse 3 wäre was Abgaben angeht ja das 'Günstigste' für Dich, Steuerklasse 5 das zweit 'Schlechteste'. Dennoch dürfte da nur ca. 175€-200€ Unterscheid bei den 6 Wochen bestehen. Ich würde nochmal versuchen mit dem AG Kontakt aufzunehmen, und mir von ihm die Berechnung geben lassen. Dann kannst Du selber schauen wo der Fehler sein könnte. LG Sabine PS: Angaben OHNE Gewähr!

Mitglied inaktiv - 28.02.2013, 14:12



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Ja das find ich auch also soo viel kanns glaub net sein. Mutterschaftsgeld heißt doch VOLLES GEHALT ODER GIBTS ALS MUTTERSCHAFTSGELD NUR EIN ANTEIL VOM GEHALT? Ganz liebe grüsse und danke für die antworten

von meleknur12 am 28.02.2013, 14:22



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Persönliche Meinung, ich tät einen Steuerberater hinzuziehen. Zumal sich ja auch die berechnungsgrundlage für das Elterngeld geändert hat. Weiß ja nicht ob du da nur den mindestsatz bekommst, sont könnte da der nächste Ärger auf Dich zukommen. Würde ich eh mal kontaktieren, auch für den fall das du irgendwann arbeitets. Steuergruppe 5 ist in den meisten Fällen echt die absolut mieseste Wahl, wird aber leider viel zu oft genommen.

Mitglied inaktiv - 28.02.2013, 18:32



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Danke für deine antwort. Also elterngeld bekomm ich nur 300+75euro geschwisterbonus bis meine maus 3wird. Gearbeitet habe ich während der ez nicht, und werde auch jdtzt nach der 2.entbindung vorerst nicht. Möchte meine kids selber "großziehen" bis sie in kiga kommen. Daher hatte ich mich damals für die steuerklasse 5 entschieden. War vorher 13jahre vz tätig.

von meleknur12 am 28.02.2013, 18:59



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Da kann was nicht stimmen, denn bei dem Brutto bliebn in Steuerklasse 5 etwa € 1650 netto, abzüglich 30 x € 13 immer noch € 1260. bei dem Bruttogehalt kann aber schon bei der ersten Berechnung was nicht gestimmt haben.

von Lina_100 am 28.02.2013, 19:19



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Ich hab pro Monat gerechnet, für 6 Wochen also etwa das 1 1/2 fache und füer 8 Wochen das 2 fache.

von Lina_100 am 28.02.2013, 19:21



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Hallo lina, bei der ersten berechnung war das bruttogehalt um die ca. 3200mit steuerklasse 4. Jetzt wären es inkl tarifzuschlägen etc. 3467euro mit steuerklasse 5. Ich stell mir nur die frage ob ich von dem og betrag nur ein anteil krieg oder halt eben volles gehalt?

von meleknur12 am 28.02.2013, 19:42



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Pro Tag das Nettogehalt abzüglich 13€ die es von der KK gibt.

von Lina_100 am 28.02.2013, 20:37



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

...werde morgen mal meinen ag anrufen. da stimmt etwas nicht. wie kann von 3467,99 (Brutto) nur 545€ netto als mutterschaftsgeld übrig bleiben!? ich werde mal anrufen, und dann berichten. :) vielen lieben dank

von meleknur12 am 28.02.2013, 20:50



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Sind die € 500 eventuell die anteilige Zahlung für Februar? Das würde nämlich in etwa hinkommen.

von Lina_100 am 28.02.2013, 22:35



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Und wie würde das hinkommen? Ja wäre der anteil aus februar

von meleknur12 am 01.03.2013, 00:33



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Also dann sind die € 500 nicht für 6 Wochen, sondern für 10 Tage. Das passt für das grob gerechnete Nettogehalt bei € 3460 Bruttoeinkommen Monat abzüglich den KK Anteil Mutterschutzgeld. DieFrage, ob in Ihrem Fall die SK 4 oder 5 maßgeblich ist, kann ich Ihnen jedoch nicht beantworten, ausgehend vom Gesetzeswortlaut halte ich es jedoch für richtig.

von Lina_100 am 01.03.2013, 00:55



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Lina um welche 10tage handelt es sich hier? Was für eine frage stell ich am besten morgen bei meinem ag? Ob die 545 für 6wochen sind?

von meleknur12 am 01.03.2013, 02:13



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Wenn Ihr MuSch am 18.02. angefangen hat bekommen Sie anteilig für Februar, also 18.-28.02. Ihren Nettolohn abzüglich € 13 pro Tag. Das muss doch auch aus der Abrechnung hervorgehen.

von Lina_100 am 01.03.2013, 07:52



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Achso, jetzt hab ichs geblickt. Mitte des monats muschbeginn, daher ca. Die hälfte vom nettogehalt ausgerechnet. Die 545euro beziehen sich jetzt für die 6wochen. Und das restliche muschgeld also 8wochen danach müsste quasi das 1,5 fache vom jetzigen musch geld sein oder? :-) also ca. 1400-1500euro. Ist meiner meinung nach aber trotzdem wenig.

von meleknur12 am 01.03.2013, 08:00



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Eine abrechnung haben mir die dachplatten net zugeschickt:-( habe angefordert, aber die meinten das sie mir das am tel erklären!!

von meleknur12 am 01.03.2013, 08:03



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Sorry, aber ich muss hier jetzt noch mal nachfragen: Was für einen Bruttoarbeitslohn hast Du, wenn Du arbeiten würdest - und zwar pro Monat. Wenn es die vom AG erwähnten 3467,99€ wären, dann kann das NIEMALS hinkommen. Und dann war es auch schon beim 1. Mutterschaftsgeldzuschuss falsch, denn selbst mit Steuerklasse 5 komme ich bei dem Gehalt auf ca. 1950€ Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (plus eben die 546€ von der KK) (beides nur für die ersten 6 Wochen des Mutterschutzes). Wieviel Bruttogehalt hattest Du vor dem 1. Kind? LG Sabine

Mitglied inaktiv - 01.03.2013, 09:01



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Hallo sabine, ich hab vor meiner ersten entbindung 3200euro brutto verdient und mit steuerklasse 4.jetzt hätte ich wenn ich arbeiten würde 3467euro brutto gehabt. Allerdings habe ich ja während der ez auf steuerklasse 5gewechselt weil ich zuhause war bzw.bin

von meleknur12 am 01.03.2013, 09:51



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

... zum Mutterschutzgeld der KK hätte bereits bei der ersten Entbindung für die 6 Woche vorher ca. 2300€, für die 8 Wochen danach ca. 3100€ sein müssen. Denn Mutterschutzgeld von der KK werden 13€ am Tag gezahlt, das sind bei 6 Wochen 546€, bei 8 Wochen 728€. Die werden von dem eigentlich zu zahlenden Gehaltes abgezogen, und den den Rest zu einem Netto, welches man bekommen hätte würde man arbeiten, muss der AG zahlen. Wenn der AG also nur 1227€ vor der Entbindung gezahlt hat, und 1624€ nach der Entbindung, dann stimmt schon da etwas nicht. Ich denke auch dass der AG dies anteilig für die Monate auszahlt - also nicht für die kompletten 6 Wochen bzw. die kompletten 8 Wochen am Stück, sondern mit den normalen Abrechnungen zusammen. Das kann der AG natürlich machen! Für die Rechnung dieses Mal würde das Bedeuten, das Du im Februar einen Bruttolohn von 1238,57€ gehabt hättest (bei 10 Tagen), demnach mit Steuerklasse 5 ca. 778,01€ Nettolohn. Davon zieht der AG dann noch 10*13€ = 130€ ab. Demnach würde ich aber auf ca. 648,01€ Zuschuss kommen. Dafür müßtest Du aber im nächsten Monat noch mal ca. 1275,09€ Zuschuss bekommen und im April dann ca. 1288,09€. Für den Mai wären es dann ja nur noch 27 Tage bis zum Mutterschutzende, demnach müßtest da dann ca. 1155,27€ Zuschuss. Immer davon ausgegangen das Kind kommt Termingerecht (also kein Frühchen, keine Übertragung und keine Mehrlinge), und ca. Werte, da ich ja nicht weiß ob Du Kirchensteuer zahlen musst, ob Du gesetzlich versichert bist, wo Du wohnst etc. - da können die Werte dann eben abweichen. Mit Steuerklasse 4 würden sich die Werte aber natürlich schon ändern, nach meinem Programm wären das an Zuschuss ca.: f. Februar: 813,67€ f. März: 1694,73€ f. April: 1707,73€ f. Mai: 1532,91€ Ich denke aber nicht dass sich jetzt noch die Steuerklassen wechseln lassen. Das hättet Ihr dann schon früher machen müssen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 01.03.2013, 11:38



Antwort auf: Nachtrag zu meiner Frage vom 27.02

Liebe sabine, VIELEN DANK für die aufklärung. Werde mich jetzt mit meinem ag in verbindung setzen und ihnen das mal so mitteilen wenn die sich querstellen oder doof stellen werd ich hier nen anwalt aufsuchen. Ich lassmich doch net veräppeln! Vielen dank für deine bemühung!!!;-);-);-)

von meleknur12 am 01.03.2013, 11:57



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