Halo Frau Bader, wie sieht es in meinem Fall mit der "Kostentragung durch Unterhaltsverpflichtete" aus? "Wer Verwandten, dem Ehegatten oder anderen gegenüber zum Unterhalt berechtigt ist, kann als Sonderbedarf grundsätzlich auch die Kosten notwendiger Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung verlangen."