" Hallo ! Folgender Sachverhalt : -Unterhaltspflichtiger Vater kündigt nach 15 Jahren seinen Job - fängte eine neue Stelle an , wo er nach 4 Wochen wieder gekündigt wird -fängt dann in einer Zeitarbeitsfirma bei der er gerade mal den Selbstbehalt verdient Nach welchem Einkommen wird der Unterhalt gerechnet : - nach dem ersten Job den er selbst aufgegeben hat - oder nach dem jetzigen Job wo er weit weniger verdient ? lg Frage beantworten Frage stellen *Antworten: Re: Kindesunterhalt Abänderung Antwort von N.BADER am 07.07.2011 Hallo, wenn er selber grundlos gekündigt hat, wird nach dem alten Job berechnet Liebe Grüsse, NB " Nachtrag : Antwort von safrarja am 07.07.2011 Der Grund der Kündigung war , daß er zu seiner Freundin gezogen ist und sich dort in der Nähe den Arbeitsplatz gesucht hatte ! Der Fahrtweg wäre sonst 40km zur Arbeit gewesen lg
von safrarja am 08.07.2011, 15:21