Nachtrag: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=64681

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=64681

Hallo Frau Bader, erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort! Nun noch eine Frage: kann ich es mit der Arbeitsaufnahme erst versuchen und dann EZ beantragen oder muss die neue EZ gleich an die alte angehängt werden? Ich hatte nur 1 Jahr beantragt und würde natürlich gern erst probieren, ob mein Sohn nicht doch die Krippe besser meistert als es jetzt aussieht. Wenn er doch krippenuntauglich ist und mein AG einen 2. Elternjahr zustimmt (was aber nicht gleich an das erste angehängt ist, sondern eine Arbeitsaufnahme dazwischen stattfindet), könnte ich dann das 3. Jahr auch automatisch nehmen ohne Zustimmung des AG oder gilt das in meinem Fall nicht, weil ja keine 2 zusammenhängenden Jahre EZ genommen wurde? HERZLICHEN DANK!

Mitglied inaktiv - 04.06.2009, 20:38



Antwort auf: Nachtrag: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=64681

Hallo, Sie können es erst versuchen - aber haben dann eine Frist von 7 Wo. zu beachten. Wenn Sie nicht direkt mind. 2 J. genommen haben, muss der AG zustimmen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.06.2009



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