Frage: Nachtrag Wechselmodell

Mein Sohn ist 3 Jahre. Bei Trennung möchte ich das Modell alle 14 Tage ein WE, der Vater sicher öfter. Nun habe ich Folgendes gelesen: Der Bundesgerichtshof betont allerdings auch, dass ein Wechselmodell hohe Anforderungen an die Eltern stellt. Voraussetzung ist eine hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Ist diese nicht vorhanden, kann ein Wechselmodell dem Kindeswohl widersprechen. So wird etwa bei völlig zerstrittenen Eltern auch künftig kein Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden. Was bedeutet das für uns? Und ja wir sind sehr zerstritten und in der Beziehung hat er sich kaum für den Kleinen interessiert, alles hab ich gemacht.

von Wunder44 am 22.04.2020, 22:50



Antwort auf: Nachtrag Wechselmodell

Hallo, das entscheidet im Einzelfall ein Richter. Wenden Sie sich an das Jugendamt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2020



Antwort auf: Nachtrag Wechselmodell

kein mensch kann dir prognostizieren, was ein richter entscheidet. und v.a. was der kv alles in die Waagschale wirft. was in der Vergangenheit war interessiert keinen menschen. wenn der kv nun superdaddy markiert und alles ganz toll machen will, dann hast du wenig Chancen mit...aberdamalshabichdiehandgehalten…. da kannst du noch soviel lesen, es wird ein harter kampf, WENN superdaddy auch superdaddy IST.

Mitglied inaktiv - 22.04.2020, 23:13



Antwort auf: Nachtrag Wechselmodell

Hallo, aus Erfahrung im Freundeskreis kann ich Dir nur raten, ganz offen und positiv zum Wechselmodell/Kontakt zum Vater zu stehen. Die Mutter hat das mit vielen Argumenten abgelehnt, und das kam vor Gericht nicht gut an. Es geht ja schließlich um das Kind, nicht um euch Erwachsene. Ihr müsst euch für das Kind zusammenreißen, keine Freunde werden. Arbeite eng mit dem Jugendamt zusammen, die unterstützen Dich bzw euch dabei, dass im Sinne des Kindes gehandelt wird. Sollte sich zeigen, dass es dem Kind nicht gut tut, beim Vater zu sein, wird dann gehandelt werden. Aber was war, ist eben Vergangenheit. Ich kann Deine Sorgen verstehen, aber es geht jetzt nicht mehr um das, was war. Viele Grüße

von Mamamaike am 23.04.2020, 08:24



Antwort auf: Nachtrag Wechselmodell

jeder elternteil hat das gleiche recht aufs kind und das kind ein recht auf BEIDE eltenteile. was DU willst ist da bei zweitrangig. wenn der vater sich an alles hält kannst du keineswegs sagen, nö, ICH möchte nur alle 14 tage. der Vater hat das gleiche recht wie du

von mellomania am 23.04.2020, 08:24



Antwort auf: Nachtrag Wechselmodell

Was war....ach und wenn der Vater Gewalt angewandt hat gegenüber dem Kind kann er sich ja auch ändern..

von Wunder44 am 23.04.2020, 18:09



Antwort auf: Nachtrag Wechselmodell

k-o-r-r-e-k-t

Mitglied inaktiv - 23.04.2020, 19:25



Antwort auf: Nachtrag Wechselmodell

Also bringt es auch nichts Tagebuch zu führen wie sich der Vater seinem Sohn gegenüber verhält um im Fall der Trnnung etwas vorzulegen - wir sind gerade aktuellen einer Krise... übrigens genau deswege, weil der Vater sich für sein Kind nicht interessiert.

von Wunder44 am 24.04.2020, 16:56



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