Vielen Dank für die Antwort. Es geht jedoch nicht um Ehegattenunterhalt, sondern um Betreuungsunterhalt nach Geburt eines Kindes. Wird da das Elterngeld zur Berechnung des Anspruches genommen oder das ursprüngliche Gehalt? Elterngeld erhalte ich 563 Euro netto weniger als normalerweise Gehalt. LG