Nachtrag: Nebeneinkünfte zum Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag: Nebeneinkünfte zum Elterngeld

Hallo, sie schieben mir: "Im ersten Jahr wird alles über 300 € angerechnet." Heißt das, 300 € bleiben vom Elterngeld erhalten, der Rest wird verrechnet, oder 300 € darf ich verdienen, ohne das diese verrechnet werden? Bsp: Elterngeld - 450€ Nebenvedienst - 200€ Ist dann das Endgeld - 550€ oder 650€? Mit freundlichen Grüßen Susanne J.

von Susi_J am 30.11.2011, 15:03



Antwort auf: Nachtrag: Nebeneinkünfte zum Elterngeld

Sorry - ich meinte: 500€ oder 650€.

von Susi_J am 30.11.2011, 15:05



Antwort auf: Nachtrag: Nebeneinkünfte zum Elterngeld

Also, Frau Bader sagt zwar immer dass 300,-€ frei wären, soweit ich das mitbekommen habe wird aber, wenn man mehr als 300,-€ Elterngeld bekommt der Verdienst voll angerechnet, und vom Zuverdienst bleiben dann ca. 33% übrig + das Elterngeld was berechnet wurde. Das gilt immer nur für das erste Jahr. Im zweiten Jahr kann man soviel dazu verdienen wie man will, weil das Elterngeld im 1. Jahr bezogen wurde, nur 'verspätet' ausgezahlt wird. Man darf nur generell nicht mehr als 30h / Woche arbeiten, dann wäre man automatisch nicht mehr in Elternzeit. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 30.11.2011, 18:10



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300 würdest du bekommen! Genau so wenn du 150 verdienen würdest. Würdest du nur 100 verdienen ,würdest du 350 eg bekommen

von CKEL0410 am 30.11.2011, 20:42



Antwort auf: Nachtrag: Nebeneinkünfte zum Elterngeld

???

von Susi_J am 01.12.2011, 12:08



Antwort auf: Nachtrag: Nebeneinkünfte zum Elterngeld

... wird der Verdienst angerechnet, wenn man mehr als den Mindestsatz bekommt. Im zweiten Jahr darfst Du beliebig viel dazu verdienen - ohne das es angerechnet wird. Du darfst allerdings NIE mehr als 30h/Woche arbeiten, sonst befindest Du Dich nicht mehr in Elternzeit. Die Berechnung im ersten Jahr sieht dann so aus: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn) E = 0,67*Ga + 0,33*Gn Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir letzlich nur 33% übrig. Damit kannst Du es Dir jetzt ganz genau ausrechnen! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 01.12.2011, 12:12



Antwort auf: Nachtrag: Nebeneinkünfte zum Elterngeld

wenn du 450 euro eg bekommen würdest, laut berechnung,du während des eg-bezuges dann 200 euro verdienst,werden die angerechnet du würdest dann nur den mindestsatz von 300 euro bekommen!

von CKEL0410 am 01.12.2011, 13:40



Antwort auf: Nachtrag: Nebeneinkünfte zum Elterngeld

Nein, das stimmt nicht! Letzendlich bleiben 33% mehr übrig, so dass es 316€ Elterngeld wären, plus die 200€ die selbstverdient sind! Also alles in Allem 516€! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 01.12.2011, 13:46



Antwort auf: Nachtrag: Nebeneinkünfte zum Elterngeld

ich kann dir nur sagen wie es bei mir war!

von CKEL0410 am 01.12.2011, 13:59



Antwort auf: Nachtrag: Nebeneinkünfte zum Elterngeld

Hallo an alle und vielen Dank für eure Antworten. Also wenn ich mir das so ausrechne, lohnt es sich für mich auf keinen Fall, sich noch etwas dazu zu verdienen im ersten Jahr. -> Schade. Die Karten und Collagen... hätte ich gut von Zuhause aus bearbeiten können wenn das Baby schläft, doch es sollte sich auch lohnen und das würde es auf keinen Fall. Dann wohl erst im 2. Jahr. VG Susi

von Susi_J am 01.12.2011, 15:02



Antwort auf: Nachtrag: Nebeneinkünfte zum Elterngeld

also ich hatte ein elterngeld von 530 euro. im Juli habe ich auf 400 euro angefangen zu arbeiten. im neuen bescheid hieß es dann daß ich nur noch 300 euro bekäme und die 400 euro minjob also nur elternzeit 530 euro elternzeit und minjob 700, abzgl. 57 euro betreuung, die ich dann zahlen mußte, um arbeiten zu können =643 euro :-(

von fusselinchenb am 01.12.2011, 20:38



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