Nachtrag: Höhe Elterngeld beim 2. Kind direkt im Anschluss an 1. Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag: Höhe Elterngeld beim 2. Kind direkt im Anschluss an 1. Elternzeit

Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn die Elternzeit 2 Monate vor dem Mutterschutz endet, diese Zeit dann aber aus gesundheitlichen Gründen nicht gearbeitet werden kann? Danke!

von ak17 am 18.06.2011, 13:11



Antwort auf: Nachtrag: Höhe Elterngeld beim 2. Kind direkt im Anschluss an 1. Elternzeit

Hallo, das kommt darauf an, ob Sie schwangerschaftsbedingt krank waren Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2011



Antwort auf: Nachtrag: Höhe Elterngeld beim 2. Kind direkt im Anschluss an 1. Elternzeit

Du meinst, zwischen Elternzeit fürs 1. Kind und dem Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 liegen zwei Monate, in denen du arbeiten müsstest, aber ein Beschäftigungsverbot hast? Dann genauso wie im anderen Fall: Es zählen die 12 Kalendermonate vor der Geburt des 2. Kindes. Monate, für die du Mutterschaftsgeld erhältst oder Elterngeld beziehst (ohne Splittungszeitraum), fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Ob die Zeiten eines Beschäftigunsverbotes ebenfalls rausfallen, will ich grad nicht nachsehen, weil sich am Ergebnis nichts ändert. Entweder hast du 2 Monate Einkommen aus dem Beschäftigungsverbot und 10 weitere, ohne Einkommen aus der Elternzeit für Kind 1. Oder, wenn die BV-Monate rausfallen, du hast 2 Monate mit Einkommen, weil sie vorn dran gesetzt werden und 10 Monate ohhne Einkommen. In beiden Fällen wird das Einkommen durch 12 geteilt, davon bekämst du ca 67%. Und ich denke, damit landest du wieder beim Mindestsatz von 300 Euro (plus Geschwisterbonus). Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.06.2011, 06:57



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