Liebe Frau Bader, als Nachtrag zu meiner Frage bzgl. der Verjährung von Ansprüchen möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Abhilfe des Widerspruchs durch den AG nicht vorläufig, sondern endgültig ergangen ist. Aus meiner Sicht bin ich im Recht und die Entscheidung ist korrekt. Wie sieht es in diesem Fall mit der Verjährung im ö. D. (Berechnung Mutterschutzgeld) aus? Vielen Dank! VG Vicky167
von Vicky167 am 27.11.2017, 16:03