Frage: Nachtrag Elternzeit

Hallo Frau Bader ich hatte heute morgen eine Frage zur Elternzeit gestellt. Vielen Dank für Ihre Antwort allerdings hätte ich hierzu noch eine Frage. Sie sagten, dass die Elternzeit in den ersten 12 Monaten genommen werden muss. Das hat mich etwas verunsichert. Meines Wissens ist es doch so, dass 3 Jahre zustehen und normalerweise 12 Monate bezahlt werden. Oder hat sich hieran etwas geändert? Ich müsste aus organisatorischen Gründen 13-14 Monate Zuhause bleiben. Wäre es in diesem Fall so, dass mir für die ersten 12 Monate Elterngeld zusteht und die letzten 1-2 Monate Elternzeit ohne Bezahlung wären? Ich hatte gehofft, dass in diesem Fall bis zum Ende ein gekürzter Betrag ausgezahlt wird, aber dem ist wohl nicht so. Im Voraus vielen Dank. Viele Grüße

von Stef12 am 16.02.2016, 15:10



Antwort auf: Nachtrag Elternzeit

Hallo, Sie bekommen entweder 12 Mo. Basis-EG (praktscih nur 10, weil 2 Mo angerechnet werden), diese können Sie jeweils halbieren (dann EG-Plus) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2016



Antwort auf: Nachtrag Elternzeit

Doch. Nimmst die ersten 10 Monate Basiselterngeld und Lebensmonat 11&12 Elterngeld Plus. Die sind dann geteilt und die Auszahlung erfolgt dann bis LM 14 Oder legst Dir selbst was zurück.

von Sternenschnuppe am 16.02.2016, 15:43



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