Frage: Nachtrag !! EU 2.Kind?? Zusatz!

Hallo Ich vergaß da noch: Ich arbeite bei einem anderen Arbeitgeber zur Zeit auf 325€ Basis mit freistellungsbescheinigung. Habe ich dann in diesem Job auch Kundigungschutz?? Darf ich im Mutterschutz weiter arbeiten?? Wenn nicht muß mich dieser Arbeitgeber freistellen und muß er mich aber dann gleich wieder Einstellen?? Möchte diesen Job nicht verlieren aber auch die gesund des Babys dann nicht schaden! Danke LG K.

Mitglied inaktiv - 20.03.2003, 23:06



Antwort auf: Nachtrag !! EU 2.Kind?? Zusatz!

Hallo, ja, aber ich würde bei einem neuen EU vorsichtshalber erneut den alten AG um Zustimmung bitten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2003



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