Nachträgliches Elterngeld 1Kind 2009 und Zwillinge 2011 nach Gerichtsurteil

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachträgliches Elterngeld 1Kind 2009 und Zwillinge 2011 nach Gerichtsurteil

Hallo Frau Bader, leider habe ich die Erklärungen zum Elterngeld nicht wirklich verstanden... haben wir für unsere Zwillinge die 02/2011 geboren sind nach dem neuen Gerichtsurteil zusätzlichen Anspruch auf Elterngeld? Gezahlt wurde über 24 Monate: Einkommen meiner Frau aufgeteilt auf 24 Monate 291,70 EUR + Geschwister Bonus unserer Tochter geb. 08/11 =75 EUR + Zwillinge Bonus = 300 EUR Ich selbst war durchgehend arbeiten.

von tobim am 16.12.2013, 23:23



Antwort auf: Nachträgliches Elterngeld 1Kind 2009 und Zwillinge 2011 nach Gerichtsurteil

Hallo, Ihre Frau kann noch 2 Partnermonate + Geschwisterbonus für Zwilling 2 beantragen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2013



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