Sehr geehrte Frau Bader,
mein Name ist Carlos Ceballos und ich bin Vater von Zwillingen, die am 16.01.2011 geboren wurden. Im Anschluß an die Geburt war ich Vollzeit zu Hause und habe 10 Monate Elterngeld bezogen. Die Mutter der Zwillinge wurde nach dem Mutterschutz arbeitslos, da sie einen befristeten Vertrag hatte, der nicht verlängert wurde, und war somit auch zu Hause. Sie bezog Arbeitslosengeld. Sie hat damals keinen Antrag auf Elterngeld gestellt, weil dies aufgrund der damals gültigen Regelung keinen Sinn machte. Wegen der nun geänderten Situation könnte es interessant sein, Elterngeld für den zweiten Zwilling für sie statt für mich zu beantragen. Ein Telefonat mit der Elterngeldstelle ergab jedoch, daß nur ich das Elterngeld für den zweiten Zwilling beantragen könne, weil die Mutter seinerzeit ja überhaupt keinen Antrag gestellt hatte.
Stimmt das, oder kann die Mutter, was mir nach meinem rechtsempfinden logisch erschiene, nachträglich einen Erstantrag stellen, den sie damals aus den oben geschilderten Gründen nicht gestellt hatte?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Carlos Ceballos
von
cebac
am 18.03.2014, 10:40
Antwort auf:
Nachträglicher Erstantrag auf Elterngeld bei Zwillingen möglich?
Hallo,
Sie können noch für den anderen Zwilling EG beantragen.
Ihre Frau war nicht in EZ und kann deshalb auch kein EG bekommen. Sie hat ja dafür Arbgeld erhalten - parallel geht das nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2014
Antwort auf:
Nachträglicher Erstantrag auf Elterngeld bei Zwillingen möglich?
Nein, sie muss in Elternzeit gewesen sein um den Anspruch zu haben.
Abgesehen davon müsste sie ( wenn es gehen sollte was es nicht tut ) das ALG1 wieder zurückzahlen
Alleine dabei hapert es schon, man kann nicht rückwirkend dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Und selbst wenn das noch ginge, dann würde ihr eh nur der Mindestsatz bleiben.
Wie Du siehst, geht nicht und wäre auch durch andere Gelder die sie bekam mehr als kompliziert.
Du warst in Elternzeit, beantrage Du es, bei 10 Monaten sind das 6000€ für Euch.
von
Sternenschnuppe
am 18.03.2014, 11:05
Antwort auf:
Nachträglicher Erstantrag auf Elterngeld bei Zwillingen möglich?
Sie stand dem Arbeitsmarkt innerhalb der für den Anspruch auf Elterngeld zulässigen Grenzen zur Verfügung und war somit empfangsberechtigt. Natürlich würde bei nachträglicher Auszahlung das Elterngeld mit dem ALG1 verrechnet und der Betrag gemindert. Außerdem hat sie nur bis zum 15.01.2012 ALG1 erhalten und auf den Rest verzichtet. Zu diesem Zeitpunkt waren die Zwillinge 11 Monate alt. Es verbleiben somit noch 1 bis 3 Monate, für die das Elterngeld in vollem Umfang ausgezahlt werden müßte.
Die zentrale Frage bleibt also:
Ist ein Antrag angesichts der geänderten Rechtslage heute noch möglich, wenn er damals nicht gestellt wurde, weil er damals keinen Sinn machte?
von
cebac
am 18.03.2014, 11:44
Antwort auf:
Nachträglicher Erstantrag auf Elterngeld bei Zwillingen möglich?
Hallo,
ich bin kein Anwalt, kann Dir daher keine verbindliche Antwort geben, doch auch ich denke, dass Deine Frau Elterngeld beantragen könnte, zumindest nach der Arbeitslosengeldzahlung.
Zur damaligen Zeit war es ja nur möglich, dass man für einen Zwilling Elterngeld bekommt. Warum sollten dann 2 Elternteile das Elterngeld beantragen.
Ich denke, das war in vielen Familien so, dass nur einer das Geld beantragt hat, meist halt die Mutter.
Wenn damals beide zu Hause waren, können auch beide Elternteile Elterngeld beziehen.
Du kannst übrigens auch noch für den zweiten Zwilling Geld beantragen, in der Zeit, in der Du zu Haus e warst, so dass ihr insgesamt auf 2x14 Monate kommt.
Aber ob sich das finanziell rechnet, dass Deine Frau beantragt müsst ihr entscheiden.
Frag doch mal im Zwillingsforum nach, vielleicht weiß da jemand mehr.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 18.03.2014, 12:06
Antwort auf:
Nachträglicher Erstantrag auf Elterngeld bei Zwillingen möglich?
Sehr geehrte Frau Bader,
u.a. auf der Seite des BMFSFJ steht, daß man Arbeitslosengeld und Elterngeld parallel bekommen kann. Das Elterngeld reduziert sich in diesem Fall auf 300€/Monat.
Interessant wird das Ganze für uns, weil meine Frau nur bis 15.01.2012 Arbeitlosengeld erhalten hat, die Zwillinge zu diesem Zeitpunkt jedoch erst 11 Monate alte waren und somit noch einschl. der Partnermonate 3 Monate mit ungekürztem Elterngeld beansprucht werden könnten.
Daher hier nochmal meine eigentliche Frage: Kann meine Frau aufgrund der geänderten Gesetzeslage bei Zwillingen nachträglich einen Antrag auf Elterngeld stellen, auch wenn sie damals keinen Antrag gestellt hatte?
Vielen Dank und viele Grüße
Carlos Ceballos
von
cebac
am 19.03.2014, 10:22