Ich habe mal eine etwas theoretische Frage. Wenn eine Mutter die Vaterschaft beim Standesamt zunächst nicht angibt (und der KV auch gar nichts von einer evtl. Vaterschaft weiß), d.h. eben kein Eintrag auf der Geburtsurkunde vorgenommen wird, es sich aber nachher anders überlegt: Muß der Vater dann mit einer nachträglichen "Überraschung" rechnen. Kann er nachträglich als Vater angegeben werden? Müßte der Unterhalt auch in einem solchen Fall rückwirkend gezahlt werden? Wie lange wäre so eine Änderung möglich? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 25.02.2006, 17:18