Hallo,
ich wollte wissen, ob ich als Mutter Anspruch auf ein zusätzliches Jahr Erziehungsurlaub habe, wenn ich ihn auf Grund der 2. Schwangerschaft nicht vollumfänglich nehmen konnte.
Mein erstes Kind kam 2000 auf die Welt, mein 2. Kind 2002. Somit nahm ich nur 2 Jahre Erziehungsurlaub für mein 1. Kind. Bei meinem 2. beanspruchte ich die vollen 3 Jahre. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Kann ich nun ein weiteres Jahr Erziehrungsurlaub bekommen?
Mitglied inaktiv - 19.11.2009, 21:37
Antwort auf:
Nachträglich Mutterschutzurlaub bekommen
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2009