Guten Tag,
mein Sohn ist jetzt 1 1/2 Jahre alt und ich habe alleine 12 Monate Elterngeld bezogen mein Mann hat keine Elternzeit in Anspruch genommen!
Kann mein Mann nun noch nachträglich einen Monat Elternzeit beantragen und für diesen Monat Elterngeld beanspruchen?
Wenn ja, muss einfach ein erneutes Formular ausgefüllt werden?
Vielen Dank
von
Ela19
am 19.07.2011, 22:04
Antwort auf:
Nachträglich Elternzeit bzw. Elterngeld
Hallo,
er kann bis zum 3. Geb. ohne Zustimmung des AG, danach mit Zustimmung, mit Frist 7 Wo. EZ nehmen.
EG kann man nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beziehen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2011
Antwort auf:
Nachträglich Elternzeit bzw. Elterngeld
Elternzeit: Ja
Elterngeld: Nein, denn es wird nur bis zum 14. Lebensmonat ausgezahlt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.07.2011, 22:26