Nachträglich Elternzeit bzw. Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachträglich Elternzeit bzw. Elterngeld

Guten Tag, mein Sohn ist jetzt 1 1/2 Jahre alt und ich habe alleine 12 Monate Elterngeld bezogen mein Mann hat keine Elternzeit in Anspruch genommen! Kann mein Mann nun noch nachträglich einen Monat Elternzeit beantragen und für diesen Monat Elterngeld beanspruchen? Wenn ja, muss einfach ein erneutes Formular ausgefüllt werden? Vielen Dank

von Ela19 am 19.07.2011, 22:04



Antwort auf: Nachträglich Elternzeit bzw. Elterngeld

Hallo, er kann bis zum 3. Geb. ohne Zustimmung des AG, danach mit Zustimmung, mit Frist 7 Wo. EZ nehmen. EG kann man nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beziehen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.07.2011



Antwort auf: Nachträglich Elternzeit bzw. Elterngeld

Elternzeit: Ja Elterngeld: Nein, denn es wird nur bis zum 14. Lebensmonat ausgezahlt. Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.07.2011, 22:26



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