Hallo, mein Exmann und ich sind seit mehreren Jahren geschieden. Unser gemeinsames Kind (11) lebt hauptsächlich bei mir und ist auch bei mir mit dem Hauptwohnsitz gemeldet. Ich habe seit letztem Jahr wieder Steuerklasse 1, weil ich durch neuen Partner nicht mehr alleinerziehend bin. Der Kindsvater möchte hat einen Zweitwohnsitz für unseren Sohn angemeldet. Entstehen mir dadurch steuerlich Nachteile? So richtig schlau bin ich im Netz nicht geworden. Also wir haben gemeinsames Sorgerecht und in der Praxis ist unser Kind 1x pro Woche iner Nacht bei ihm und ein WE im Monat. Wenn er deswegen Vorteile hat, kann er die gerne haben, solange ich keine Nachteile habe. Viele Grüße Bauchzwerg
von Bauchzwerg2.0 am 14.10.2019, 10:35