Guten Abend Frau Bader, meine Cousine arbeitet Vollzeit in einem Kinderheim, in dem sie auch regelmäßig Nachtdienste macht. Sie hat dort die Möglichkeit zu schlafen und sagt, eigentlich sei es ihr lieber, nachts zu arbeiten, da sie bei Tagdiensten jeden Tag auf der Arbeit anwesend sein muß, außer am WE. Ihr Arbeitgeber ist von der Schwangerschaft (ET Anfang Juni) unterrichtet. Nun habe ich gelesen, daß in Krankenpflegeberufen Ausnahmen gemacht werden können. Gilt das auch für sie als Erzieherin oder darf sie keinesfalls zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten? Gruß, Anja
Mitglied inaktiv - 01.12.2005, 00:15