Hallo Frau Bader,
ich und mein Freund sind nicht verheiratet und erwarten ein Kind. Er möchte, daß es seinen Nachnamen bekommt, ich sage, daß es meinen Namen bekommen sollte.
Welche Vor- oder Nachteile hat es für mich, wenn das Kind den Namen des Vaters annimmt, sollte es (wir wünschen es uns nicht) zu einer Trennung kommen. Hat er dann mehr Rechte bezüglich Erziehung oder Vorteile beim Sorgerecht o.ä?
Mitglied inaktiv - 14.04.2009, 10:43
Antwort auf:
Nachname
Hallo,
der Name ist unabhàngig vom Sorgerercht. Aber ùber beides entscheidet alleine die nichteheliche Mutter. Wichtig: eine nachtràgliche Aenderung (zB wenn Sie sich spàter trennen) ist nahezu ausgeschlossen.
Liebe Grùsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.04.2009
Antwort auf:
Nachname
Rechtlich hat der Nachname keine Bedeutung.
Aber ich würde nie meinem Kind nie den Namen des Vaters geben.
Lass dich beim Jugendamt zum Thema Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht beraten.
Mitglied inaktiv - 14.04.2009, 11:14
Antwort auf:
Nachname
Hallöchen,
also bei uns war es so, dass wir beide wollten das unser gemeinsamer Sohn den Nachnamen von meinem heutigen Mann trägt. Eigentlich wollten wir nicht heiraten, hat sich dann aber doch noch geändert;o)
Nun, wir sind also zum Jugendamt und haben uns dort aufklären lassen.
Du kannst zustimmen, dass euer Baby seinen Nachnamen annimmt, dass kannst aber nur Du alleine bestimmen, da ihr nicht verheiratet seid und zudem keine Sorgerechtsregelung habt so wie ich das verstehe.
Das heisst, bei einem unehelichen Kind erhält bei Geburt automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht und das Kind trägt ebenfalls automatisch den Nachnamen der Mutter.
Nachteile hat es keine, jedenfalls keine rechtlichen was das Sorgerecht usw bei Trennung angeht. Er hat dadurch nicht mehr Rechte und Pflichte wie bisher und als würde das Kind Deinen Nachnamen tragen.
Seid ihr euch einig und wollt das er auch Sorgerecht bekommt, musst Du auch da zustimmen. Erst dann würde er nach der Trennung (hoffentlich kommt es natürlich nicht dazu) genauso viele Rechte und Pflichten haben wie Du.
Mein Mann und ich haben damals beim Jugendamt beide eine Erklärung unterschrieben, dass unser Sohn seinen Nachnamen tragen soll und das er ebenso das Sorgerecht bekommt wie ich.
Wir sind nämlich der Meinung gewesen, selbst wenn wir uns trennen, bleibt er sein Papa und er muss soviel Rechte haben wie ich und nicht nur zum zahlen verdonnert werden.
Mit dieser Erklärung sind wir dann zum Standesamt, als unser Sohn auf der Welt war, und haben ihn angemeldet und somit trug unser Kleiner seinen Nachnamen.
Wir haben erst ein halbes Jahr nach seiner Geburt dann doch geheiratet und ich muss sagen, dass wir keinerlei Probleme hatten, ausser das ich beim Kinderarzt mit dem Nachnamen meines Mannes aufgerufen wurde, was ich nicht weiter schlimm fand;o)
Dein Freund muss ja aber sowieso eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, dafür braucht ihr also eh einen Termin beim Jugendamt. Lasst euch da in Ruhe beraten und überlegt welche Möglichkeit für euch die beste ist.
Aber wie gesagt, es stellen sich keine Nachteile ein. Der Nachname darf dann nur nicht mehr geändert werden. Es sei denn ihr würdet euch trennen, dann könntest Du Deinem Kind Deinen Nachnamen geben lassen. Dazu müsstest Du dann wieder zum Standesamt und eine Einbenennung machen, kostet nichts ausser die Gebühr für die Urkunde. Dies geht dann aber nur ohne Einverständnis vom Vater falls er kein Sorgerecht hat, ansonsten müsste er dem dann zustimmen.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen
Liebe Grüße
Steffi
Mitglied inaktiv - 15.04.2009, 09:53