Hallo!
Ich habe eine Frage. Ich bin schwanger und noch verheiratet (dies wird sich bis zur Geburt auch nicht ändern). Kann mein Würmchen trotzdem den Nachnamen von meinem neuen Lebenspartner (und somit dem werdenden Papa) bekommen?
Danke Ines
Mitglied inaktiv - 17.06.2001, 19:25
Antwort auf:
Nachname
Liebe Ines,
Der Ehemann gilt vom Gesetz aus automatisch als KIndsvater, dass Kind hat somit den Familiennamen der Eheleute. Das ist nur durch Vaterschaftsanerkennung vorm Jugendamt und nach der Scheidung zu ändern.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2001
Antwort auf:
Nachname
Ich setze jetzt mal voraus, daß Ihr beide (vorallem Du) nicht "naderweitig" verheiratet seid:
Das geht das.
Allerdings muß er dazu vorher die Vaterschaft anerkannt haben, denn sonst ist Dein Würmchen juristisch gesehen ja nicht SEIN Kind ;-)
Wir haben das auch so gemacht.
Mein Rat allerdings: klärt das schon vor der Geburt beim Jugendamt (ist kostenlos, beides), dann habt Ihr hinterher nicht das Gerenne, da ist dann echt nervig!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.06.2001, 22:01
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Nachname
Hallo Désirée !
Danke für Deine Nachricht...allerdings hatte ich in meinem Beitrag geschrieben, dass ich NOCH verheiratet bin.
Ines
Mitglied inaktiv - 17.06.2001, 23:06
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Nachname
Hallo Ines,
da ihr verheiratet seid, gilt automatisch dein Mann als Vater des Kindes und es erhält euren gemeinsamen Nachnamen. Dein neuer Lebenspartner bleibt dabei unberücksichtigt. Er kann höchstens eine Vaterschaftanerkennung machen, wenn du vielleicht später mal geschieden wirst, ist euch das dann von Nutzen.
Mitglied inaktiv - 18.06.2001, 14:13
Antwort auf:
Nachname
Leider kann man das vorher nicht regeln wenn man noch verheiratet ist, habe bei meinem JA nachgefragt, da ich auch noch verh. bin. Also könnt ihr nur nach deer Geburt zum JA gehen und dein Noch- Mann muß dort angeben das er nicht der Vater ist un dein Partner muß eine Vaterschaftsanerkennung machen. Leider alles sehr kompliziert.
Mitglied inaktiv - 18.06.2001, 16:16