Sehr geehrte Frau Bader,
mich würde interessieren wie das mit dem Nachnamen des Kindes abläuft, wenn man nicht verheiratet ist!?
Grundsätzlich möchte ich als Mutter, dass unser Kind meinen Nachnamen bekommt, jedoch möchten wir sowieso mal heiraten und ich würde dann einen Doppelnamen bevorzugen!
Wäre es möglich, dass das Baby ab Geburt bis zur Heirat auch einen Doppelnamen hat, den wir dann in einen gemeinsamen Familiennamen ändern? z.B. mein jetziger Name Mayer, der meines Freundes Müller das Kind heißt dann Mayer-Müller bis zur Heirat und später nur noch Müller!? Geht das? Wo müssen wir dies anmelden?
Danke für Ihre Hilfe
von
Niszert
am 09.10.2014, 13:29
Antwort auf:
Nachname des Kindes
Hallo,
Doppelname geht für das Kind nicht.
Es kann aber, wenn es erst Ihren Namen hat, einbenannt werden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2014
Antwort auf:
Nachname des Kindes
Hallo,
Seid Ihr beide deutsch?
Nach deutschen Recht geht es nicht, dass Kinder Doppelnamen haben. Weder unverheiratet noch verheiratet.
Das Kind kann aber schon jetzt den Namen seines Vaters bekommen.
Hat einer von Euch eine andere Staatsbürgerschaft und ist es nach diesem Recht möglich einen Doppelnamen zu haben (z.B. spanisch), müsst Ihr eine Namenserklärung abgeben und das ausländische Namensrecht wählen.
Meine Kinder haben einen Doppelnamen und ich würde es jetzt wahrscheinlich nicht mehr so machen.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 09.10.2014, 17:06
Antwort auf:
Nachname des Kindes
Wenn ihr eh heiratet dann kann das Kind solange Deinen Namen haben.
Kinder dürfen keinen Doppelnamen haben, weil sie sonst bei eigener Heirat mit Doppelnamen irgendwann 4 Namen haben.
Eine Heirat kann auch ausfallen, und eine Änderung in Deinen Namen ist dann nahezu unmöglich.
Etliche bereuen es dann.
von
Sternenschnuppe
am 09.10.2014, 17:28