Frage: Nachname des Kindes

Liebe Fr. Bader, ich lebe nun schon über ein Jahr in Scheidung und weiss nicht genau,warum sich das alles so in die Länge zieht. Mein neuer Partner und ich erwarten im März unser erstes, gemeinsames Kind. Mein Partner möchte,daß das Kind seinen Nachnamen trägt.Und da ich nicht glaube,daß meine Scheidung bis dahin vollzogen ist und wir vorher auch nicht mehr heiraten können,möchte ich wissen,ob es eine andere Möglichkeit gibt. Und wenn ja, welche? Vielen Dank für Ihre Mühe! Liebe Grüsse Michelle

Mitglied inaktiv - 07.01.2002, 11:39



Antwort auf: Nachname des Kindes

Liebe Michelle, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2002



Antwort auf: Nachname des Kindes

Hallo. Das ist möglich, das ihr den Namen des Mannes annehmt. Das müßt ihr dem Standesamt mitteilen. Am besten Du rufst dort einmal an, und fragst genau nach. Die können doch da am besten Auskunft geben. Tschüß

Mitglied inaktiv - 07.01.2002, 13:42



Antwort auf: Nachname des Kindes

soviel ich weiß könnt ihr beide zum Jugendamt gehen (dort muß dein Freund eh die Vaterschaft anerkennen)..dies könnt ihr wie gesagt schon VOR der Geburt des Kindes tun....ebenso könnt ihr dann auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen.....alles in einem ABwasch......also wichtig ist, daß dein Partner die Vaterschaft anerkennt und dann kann das Kind auch schon VOR eurer Heirat den Namen des Vaters annehmen.....ansonsten müßtet ihr, wenn ihr später heiratet, die geburtsurkunde des Kindes umschreiben lassen....das ist dann natürlich umständlicher......

Mitglied inaktiv - 07.01.2002, 20:43



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