Hallo, habe mal eine besondere Frage: Ich erwarte im Mai d.J. mein erstes Kind. Bin seit Geburt italienischer Staatsbürger. Mein Mann ist seit seiner Einbürgerung 1989 deutscher Staatsbürger. Das mit der doppelten Staatsangehörigkeit ist kein Problem, aber was ist mit dem Nachnamen?? Wir haben nach dt. Recht meinen Familiennamen , also den Nachnamen der Ehefrau, gewählt. In Deutschland gilt dieser Name auch für das Kind .... aber was ist in Italien? Wird dieser Name akzeptiert? Meines Wissens ist nämlich der Nachname des Vaters entscheident für das italienische Namensrecht. Ist das richtig? Was machen wir denn dann?? Das Kind kann doch keinen anderen Nachnamen als wir haben, oder??
Mitglied inaktiv - 04.03.2007, 15:07