Hallo Frau Bader, ich bin geschieden und habe einen Doppelnamen (Mädchenname+Familienname-d.h. Name von Ehemann), ich habe den Familiennamen nach der Scheidung nicht abgelegt, da es auch der Nachname meiner Kinder ist. Wenn ich nun mit meinem neuen Partner noch ein Kind bekomme (nicht verheiratet), welchen Namen bekommt dann das Kind (von meiner Seite)? Wenn meine Kinder grösser sind, möchte ich den Doppelnamen ablegen, gibt es eine Frist, wie lange nach der Scheidung man dies machen kann? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 01.10.2009, 08:41